Fördergrundsätze
Die Josef Wund Stiftung handelt nach Fördergrundsätzen, die im Einklang
stehen mit dem Stifterwillen und den Förderlinien. Für alle geförderten
Institutionen und Personen sind diese Fördergrundsätze verpflichtend.
Ein paar Aspekte der umfangreichen Fördergrundsätze sind hier
auszugsweise aufgeführt.
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Alle von uns geförderten Institutionen und Personen müssen unsere
Handlungsprinzipien befolgen und unsere Standards zur
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erfüllen. Dazu gehört es
insbesondere, dass Begünstigte sich gegebenenfalls bereits im Vorfeld
mit einer Evaluation zur Wirkungskontrolle ihres Projekts einverstanden
erklären.
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Wir behalten es uns vor, an Orten mit einer besonderen Bedeutung für unseren Stifter geografische Förderschwerpunkte zu setzen.
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Um unseren Anspruch an Nachhaltigkeit und Effizienz zu
gewährleisten, lassen wir von regionalen runden Tischen
Projektvorschläge erarbeiten. Dies werden wiederum den jeweils
zuständigen Stiftungsgremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Von der Stellung von Einzelanträgen an die Stiftung bitten wir abzusehen.
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Über die Förderung von Projekten wird ohne Ansehen von Herkunft oder Weltanschauung entschieden.
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Unterstützung wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn keine anderen öffentlichen oder privaten Mittel zur Verfügung stehen.
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Projekte werden grundsätzlich nicht mit der vollen Projektsumme gefördert.
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Für projektbezogene Kooperationen mit anderen Stiftungen oder Geldgebern sind wir ausdrücklich aufgeschlossen.
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Der Erwerb von Fahrzeugen aller Art wird grundsätzlich nicht gefördert.